Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026 (Rev. 2)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Emil Brecht, Petunienweg 18, 60433 Frankfurt am Main (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern über Leistungen aus den Bereichen Veranstaltungstechnik (Licht, Ton, Video), Show-Networking sowie IT- und Netzwerkdienstleistungen.
Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht abgeschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
§ 2 Vertragsschluss und Angebote
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wird. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
Angebote sind, soweit nicht anders ausgewiesen, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt).
Der Vertragstext (Angebot, Auftragsbestätigung und diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung) wird vom Auftragnehmer gespeichert. Der Auftraggeber erhält den Vertragstext in Textform per E-Mail. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter emilbrecht.me/agbs abrufbar.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden zusätzlich vergütet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Subunternehmer einzusetzen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Euro netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Erstaufträgen sowie bei Auftragsvolumen über 2.500 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Anzahlung ist 14 Tage vor Leistungsbeginn fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
§ 5 Arbeitszeiten und Überstunden
Ein Standardarbeitstag umfasst maximal 10 Stunden zuzüglich einer Stunde Pause. Über diesen Rahmen hinausgehende Arbeitszeit wird gestaffelt vergütet:
- 1. bis 2. Überstunde: Tagessatz × 1,25 / 10
- 3. bis 4. Überstunde: Tagessatz × 1,5 / 10
- ab der 5. Überstunde: Tagessatz × 2,0 / 10
Wartezeiten, die durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht werden (z. B. verspätete Anlieferung, fehlende Vorgewerke, fehlender Strom), gelten als Arbeitszeit und werden entsprechend vergütet.
§ 6 Stornierung
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ist er zur Zahlung folgender pauschaler Stornogebühren verpflichtet:
- 30 oder mehr Tage vor Leistungsbeginn: 15 % der Auftragssumme
- 14 bis 29 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % der Auftragssumme
- 7 bis 13 Tage vor Leistungsbeginn: 75 % der Auftragssumme
- weniger als 7 Tage vor Leistungsbeginn: 100 % der Auftragssumme
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Stornierungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Maßgeblich ist der Zugang beim Auftragnehmer.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- die Veranstaltungsstätte den geltenden Vorschriften entspricht (insbesondere VStättVO, ArbStättV, DGUV);
- alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen, GEMA-Anmeldungen und sonstigen Erlaubnisse rechtzeitig vorliegen;
- am Veranstaltungsort eine ausreichende, normgerechte Stromversorgung (CEE-Anschlüsse nach Bedarf) zur Verfügung steht;
- Anlieferung, Be- und Entladung sowie Auf- und Abbau ohne Behinderung durch Dritte möglich sind;
- die räumlichen Gegebenheiten (Bodenbeschaffenheit, Traglasten, Anfahrtswege für LKW, Aufzüge) für die geplanten Aufbauten geeignet sind.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, gehen zulasten des Auftraggebers.
§ 8 Anreise, Unterkunft, Verpflegung
Bei Einsätzen außerhalb von Berlin trägt der Auftraggeber die Anreisekosten. Fahrtkosten werden mit 0,50 € netto pro gefahrenem Kilometer berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Kosten für Bahn, Flug, Mietwagen, Taxi und ÖPNV werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
Bei mehrtägigen Einsätzen oder Einsätzen mit später Abreise stellt der Auftraggeber eine Übernachtung im Einzelzimmer eines mindestens 3-Sterne-Hotels in zumutbarer Entfernung zum Veranstaltungsort.
Während des Einsatzes sorgt der Auftraggeber für eine angemessene Verpflegung des Auftragnehmers und seiner Crew (Catering oder Verpflegungspauschale gemäß § 9 EStG).
Stellt der Auftraggeber keine Verpflegung bereit oder ist die bereitgestellte Verpflegung nicht ausreichend, ist der Auftragnehmer berechtigt, sich auf Kosten des Auftraggebers selbst zu versorgen. Es werden pauschal je angefangenem Einsatztag und Person berechnet:
- Einsatzdauer 8 bis 12 Stunden: 20 € netto
- Einsatzdauer über 12 Stunden oder mehrtägig (volle Tage): 35 € netto
Alternativ können die tatsächlich angefallenen, angemessenen Verpflegungskosten gegen Beleg weiterberechnet werden.
§ 9 Mietmaterial und Equipment
Vom Auftragnehmer gestelltes oder vermitteltes Equipment bleibt Eigentum des Auftragnehmers bzw. des jeweiligen Vermieters.
Der Auftraggeber haftet ab Übergabe bis zur Rückgabe für Verlust, Diebstahl und Beschädigung des Equipments zum Wiederbeschaffungswert, unabhängig vom Verschulden. Ausgenommen ist normaler Verschleiß.
Der Auftraggeber hat das Equipment während Lagerung und Nutzung gegen Diebstahl, Beschädigung und sonstige Risiken in ausreichender Höhe zu versichern (z. B. über eine Veranstalter-Haftpflicht oder eine separate Equipment-Versicherung).
Eine Weitergabe oder Untervermietung des Equipments an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.
§ 10 Gewährleistung
Für die Leistungen des Auftragnehmers gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Bei Werkleistungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung berechtigt. Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist stehen dem Auftraggeber die weitergehenden gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) zu.
Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt ein Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Diese Verkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine darüber hinausgehende Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung (z. B. Besucherzahlen, Umsätze) wird nicht übernommen.
§ 11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme von Garantien bleibt unberührt.
Der Auftragnehmer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung. Details siehe Impressum. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine ausreichende Veranstalter-Haftpflichtversicherung zu unterhalten.
§ 12 Haftungsausschluss IT- und Netzwerkleistungen
Für IT- und Netzwerkleistungen gilt zusätzlich: Eine Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Bandbreite oder Stabilität von Internet- oder Netzwerkverbindungen Dritter (z. B. Veranstaltungs-WLAN, Provider-Anschlüsse, Mobilfunk). Die Reichweite und Leistungsfähigkeit von Funkverbindungen ist abhängig von baulichen und elektromagnetischen Gegebenheiten vor Ort.
§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terroranschläge, behördliche Anordnungen, Streiks sowie Wetterereignisse, die die Durchführung der Veranstaltung unzumutbar machen.
Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene Aufwendungen (Materialdisposition, Subunternehmer, Anreise) sind in jedem Fall zu vergüten.
Wird der Vertrag aus Gründen höherer Gewalt für mehr als 30 Tage verschoben oder aufgehoben, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
§ 14 Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an erstellten Lichtdesigns, Showprogrammierungen, Konzepten, Plänen, Konfigurationen und Skripten verbleiben beim Auftragnehmer.
Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die vereinbarte Veranstaltung. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung für andere Veranstaltungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen seiner Eigenwerbung (Website, Social Media, Portfolio) auf die durchgeführten Projekte mit Namen und Bildmaterial Bezug zu nehmen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen einer Auftragsverarbeitung tätig wird, schließen die Parteien einen separaten AVV gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO). Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Regelungen zu ausschließlichen Gerichtsständen bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Diese AGB stellen keine Rechtsberatung dar und sollten vor Verwendung anwaltlich geprüft werden.